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Zusammenfassung
Vortrag „Spannungstoleranzen in der Energieversorgung“
Ausgangspunkt
sind sich aus der Diskussion zu den Übergangsregelungen aus DIN IEC
38 „Normspannungen“ ergebenen Verunsicherungen in der Fachwelt. Die
Frage der Spannungstoleranzen bezieht sich ausschließlich auf
Niederspannungsnetze (bis 1.000 V) und auf die normalen
Betriebsbedingungen (keine abnormalen Verhältnisse, keine Schaltvorgänge,
keine Kurzschlüsse, keine transienten Spannungsveränderungen). Mit
Herausgabe von IEC 38 wurden die weltweit etwa 300 Einstellwerte auf
16 reduziert. Derzeitiger
Stand ist eine Vielzahl von Normen und Richtlinien, die auf zulässige
Spannungstoleranzen verweisen und sich teilweise erheblich
widersprechen: -
DIN IEC 38:1987-05 „Normspannung“: Festlegung für Europa
230/400 V Spannungstoleranz: von 230 V + 6% (= 243,8 V) und 230 V –
10% (= 207 V) an der
Übergabestelle;
Übergansfrist für ein Toleranzband dann ab 2003 von ±
10%; -
DIN 18015-1:1980-04 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden;
Planungsgrundlagen“ möglicher Spannungsabfall zwischen Übergabestelle
und Meßstelle von – 3% (wenn als solche vorhanden); -
TAB 2000 (Technische
Anschlußbedingungen für Niederspannungsnetze) läßt im un-günstigsten
Fall (Anschlußwert bis 400 kVA) einen Spannungsabfall im
Hauptversorgungssystem von – 1,5 % zu; -
DIN VDE 0100-520:1996-01 „Errichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1.000 V; Auswahl und Einrichtung elektrischer
Betriebsmittel; Kabel- und Leitungssysteme“ läßt bis zum
Verbraucher einen Spannungsfall von – 4 % zu (Empfehlung). Eine
Addition der rein normenrechtlich „möglichen“ Spannungsabfälle würde
ergeben, dass ein Spannungswert von 197 V am Verbraucher (Steckdose)
immer noch legal wäre, aber un-brauchbar. Dem
entgegen stehen u.a. DIN VDE 0107 „Starkstromanlagen in Krankenhäusern“
und diverse Betriebsmittel- (Geräte-) Normen (DIN VDE 0411-500, DIN
VDE 0750), die eingrenzen, dass die Betriebsmittel (Geräte) nur im
Spannungsbereich 230/400 V ±
10 % sicher funktionieren müssen. Ein Versuch den Spannungsbereich für
Betriebsmittel (Geräte) zu verändern z.B. auf ±
14 % ist bisher schon aus wirtschaftlichen Gründen gescheitert und führte
dazu, dass IEC 38 zunächst die Übergangsfristen bis 2008 verlängert
hat. Dazu erscheint im Mai 2002 eine neue Norm DIN VDE 0175 „IEC-Normspannungen“,
die die Diskussion beruhigen soll. Technisch
können Toleranzveränderungen insbesondere im Unterspannungsbereich
zum Problem führen, wenn die Kraftwerkskapazitäten drastisch gesenkt
werden (mögliche Auswirkungen von Atomausstieg oder
„Marktbereinigungen“ durch Abbau von wirklichen oder angeblichen
Überkapazitäten). Wirkliche
Ausschöpfung der Toleranzen und unmittelbare Auswirkung auf die
Versorgungsnetze ist derzeit jedoch nicht zu befürchten. 1.
Die Ausregelung in den Unterspannungsbereich ist auch für
Netzverbundbetreiber ein Verlust.
2.
Empfindliche Geräte insbesondere im IT-Bereich sind bereits
heute fast immer mit Breitband-Netzteilen ausgerüstet. 3.
Seit 01.01.2002 ist die Umsetzung der Richtlinie 85/374/EWG als
Produkthaftungsgesetz in Kraft. Damit ist Elektrizität auch Produkt
mit Herstellerhaftung. Fazit:
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Die unzureichende Kompatibilität zwischen normgerechten
Betriebsmitteln und Anlagen ist nicht gegeben. Die Frage der
Spannungstoleranzen ist zur Zeit ungelöst. -
Technische Veränderungen sind in Bezug auf die
Spannungstoleranzen so schnell nicht zu erwarten, wenn auch Tendenzen
zur Unterspannungsversorgung langfristig Auswirkungen haben könnten.
Es besteht derzeit kein Grund zum Handeln. -
Kurzzeitige Produktschäden gelten nicht als Mangel, sondern
nur dauerhaft mangelhafte Belieferung. Alle Vorkehrungen solchen Störungen
vorzubeugen sind also weiterhin berechtigt. -
Es ist künftig sinnvoll, die Qualität der gelieferten
Elektrizität zu beobachten und zu bewerten. Entsprechende Meßeinrichtungen
sind heute unproblematisch. Verfasser: Universitätsklinikum
Charité
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