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Sind Sie "Eigenhersteller" von Gerätekombinationen? |
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Geschrieben von: AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
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Wenn Sie einen Geräteturm aus "Eigenherstellung" in Ihrer Gesundheitseinrichtung anwenden, können Sie oder der Systemkombinierer haftungsrechtlich dem Hersteller gleichgestellt werden. Mit Hilfe des CheckUp-Fragebogens, den Sie hier downloaden können, lässt sich ermitteln, ob es sich bei Ihrem Geräteturm um eine "Eigenherstellung/Eigenkombination" handelt. Dieser Fragebogen wurde freundlicherweise von der "AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH" zur Verfügung gestellt. |
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